Rechtsanwalt Marx Gießen - Strafrecht
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Durchsuchung ohne Beschluss Akte Gesetz

Betrunken am Steuer erwischt, was nun?


Die Polizeikontrolle
Nachdem die Polizei den Fahrer bei einer Kontrolle angehalten hat, verlangt einer der Beamten erst einmal gültige Papiere (Führerschein/Fahrzeugpapiere). Falls der Fahrer nicht bereits beim Fahren des Kraftfahrzeuges auffällig geworden ist, wird er auf möglichen Alkoholkonsum inspiziert (Alkoholgeruch, Verwirrtheit, unklare Aussprache etc.). Ist dies verdächtig, wird ein Atemtest durchgeführt. Falls der Test positiv ausfällt und ein erhöhter Alkoholspiegel angezeigt wird oder der Fahrer den Test verweigert, wird in aller Regel ein Bluttest angeordnet. Ein Atemtest hätte ohnehin nur als Vortest gedient.


Polizei an der Tür

Der Bluttest wird dann in einer Klinik oder auf der Wache durchgeführt. Das Auto wird je nach Schwere der Tat abgestellt oder eingezogen.

Wer mit mehr als 1,1 Promille am Steuer erwischt wurde, muss den Führerschein direkt an die Polizeibeamten abgeben. Eine unmittelbare Abgabe des Führerscheins erfolgt eventuell auch bei Wiederholungstätern oder wenn wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs ein richterlicher Beschluss nicht abgewartet werden kann. Hier spricht man dann von einem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.

Verfahren nach der Polizeikontrolle (bei einer Ordnungswidrigkeit)

  1. Polizeilicher Anhörungsbogen
    Man erhält ca. 14 Tage nach der Polizeikontrolle einen Anhörungsbogen, bei dem man sich zu der Tat äußern kann. Bereits hier sollten Sie einen Anwalt konsultieren, der Sie berät und vertritt.
     
  2. Entscheidung der Verwaltungsbehörde
    Die Behörde entscheidet über die Höhe der Strafe und sendet dem Fahrer einen Bußgeldbescheid zu. Dies geschieht in der Regel 4–6 Wochen nach der Alkoholfahrt. Im Bußgeldbescheid werden die Sanktionen festgelegt wie Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis etc. Darüber hinaus findet man die Beschreibung des Verstoßes (Ort, Zeit, nähere Umstände etc.), Blutalkoholwert und eine Rechtsmittelbelehrung.
     
  3. Einspruch (optional)
    Nach Erhalt des behördlichen Bescheids haben Sie 14 Tage Zeit, Einspruch einzureichen.
     
  4. Prüfung des Einspruchs durch die Behörde
    Wenn die Behörde den Einspruch anerkennt, kann sie den Bescheid abändern oder ggf. zurücknehmen. Falls die Behörde keine Fehler sieht, kann sie den Einspruch zurückweisen.
     
  5. Klage
    Gegen die Ablehnung des Einspruchs können Sie Klage erheben.
      
  6. Gerichtstermin und Gerichtsverfahren
    Nach Eingang des Einspruchs bei der Behörde dauert es in der Regel einige Wochen oder Monate, bis man einen Gerichtstermin wahrnehmen kann. Der Einspruch wird meistens vor einem Amtsgericht verhandelt. Der Richter entscheidet dann, ob der Einspruch abgelehnt, der Bußgeldbescheid aufgehoben oder geändert wird.
     
  7. Berufung
    Fällt die Entscheidung des Gerichts negativ aus, kann gegen diese bei einem höheren Gericht Berufung eingelegt werden.


 Polizei an der Tür

Verfahren nach der Polizeikontrolle (bei einer Straftat)

  1. Polizeilicher Anhörungsbogen
    Man erhält ca. 14 Tage nach der Polizeikontrolle einen Anhörungsbogen, bei dem man sich zu der Tat äußern kann. Bereits hier sollten Sie einen Anwalt konsultieren, der Sie berät und vertritt.
  2. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft oder Vorladung zu einem Gerichtstermin
    Ist die Straftat minder schwer, kann die Staatsanwaltschaft eine Strafe ohne Gerichtsanhörung verhängen.

    Ergeht so ein Strafbefehl, kann man innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch erheben. Der Verlauf wäre dann so ähnlich wie oben bei der Ordnungswidrigkeit beschrieben (Einspruch, Prüfung des Einspruchs, falls abgelehnt, kann gegen die Ablehnung geklagt werden).

    Erhält man direkt einen Gerichtstermin, wäre der nächste Schritt die Gerichtsanhörung.
  3. Gerichtsanhörung
    Bei Gericht wird über die Höhe der Strafe verhandelt. Bei Wiederholungstätern oder sehr schweren Straftaten (z. B. Unfall mit Personenschäden bei einer Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille) drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen.