Rechtsanwalt Marx Gießen - Strafrecht
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Polizeivorladung

Polizeivorladung – was tun?


Wer eine polizeiliche Vorladung erhält, weiß oft nicht, wie er jetzt reagieren soll. Muss ich hingehen? Was soll ich dort sagen? Zunächst ist zu unterscheiden, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter die Vorladung bekommen.

Unser Rat für Beschuldigte

Niemand, der einer Straftat bezichtigt wird, muss bei der Polizei auf deren Veranlassung hin erscheinen und schon gar keine Aussage zur Sache machen. Selbst den Termin müssen Sie nicht absagen. Wenn Sie sich dazu aus Gründen der Höflichkeit verpflichtet fühlen, teilen Sie kurz mit, dass Sie der Vorladung nicht nachkommen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, selbst wenn es auf der Vorladung vermerkt ist.

Absage Polizeivorladung

Falls Sie fürchten, dass die Polizei Sie doch in ein Gespräch verwickeln könnte, sagen Sie schriftlich ab. Noch besser: Sie besprechen mit einem Anwalt das weitere Vorgehen und lassen ihn die Mitteilung an die Ermittlungsbehörden schreiben. Dieser wird dann im nächsten Schritt ihre Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden anzeigen und Akteneinsicht beantragen.

Ohne juristischen Beistand sind Sie als Beschuldigter den oft geschickten Fragen der Beamten ausgeliefert, die ggf. versuchen werden, Sie in Widersprüche zu verwickeln.

Unser Rat für Zeugen

In vielen Fällen gilt auch für die Vorladung von Zeugen: „Schweigen ist Gold.“ Sie haben jedoch nicht immer das Recht, bei der Polizei nicht zu erscheinen. Es gibt Fälle, in denen Gericht oder Staatsanwaltschaft die Zeugenaussage bei den Ermittlern anordnen. Dann müssen Sie dort erscheinen und auch zum Sachverhalt Stellung nehmen. Das gilt seit der Reform der StPO von 2017.

Es empfiehlt sich jedoch auch dann, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren; denn insbesondere bei sehr unklarer Sachlage kann es vorkommen, dass Sie sich selbst Beschuldigungen ausgesetzt sehen.

Dennoch: Es gibt zwei Fälle, in denen Sie eine Zeugenaussage verweigern dürfen. Das ist zum einen ein enges Verwandtschaftsverhältnis zum Beschuldigten. Zum anderen dürfen Sie von Ihrem sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie bei wahrheitsgemäßer Aussage sich selbst oder einen nahen Angehörigen beschuldigen würden.

Anwalt Polizeivorladung

Den Termin der Vorladung bei der Polizei als Zeuge dürfen Sie weder ohne jede Information verstreichen lassen noch ohne Begründung absagen. Da ein juristischer Laie häufig eine ungeeignete Formulierung wählt, ist es sinnvoll, auch diesen Fall einem Rechtsanwalt zu übergeben.