Rechtsanwalt Marx Gießen - Strafrecht
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Untersuchungshaft

Untersuchungshaft


Was ist eine Untersuchungshaft?

Eine Untersuchungshaft kann von der Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn der Beschuldigte unter dringendem Tatverdacht steht und ein Grund für eine Haft vorhanden ist. Ein solcher Haftbefehl muss gut überlegt und darf nicht unverhältnismäßig sein. Er kommt bei Mord- oder Totschlagsverdacht zur Anwendung bzw. wenn entweder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht und keine mildere Alternative dazu vorhanden ist. Die Dauer einer Untersuchungshaft ist gesetzlich nicht begrenzt, unterliegt jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


Wichtige Tipps für die Untersuchungshaft

Bestehen Sie darauf, so schnell wie möglich mit einem Rechtsanwalt/Strafverteidiger zu sprechen. Denn er wird für Sie prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft erfüllt sind oder auch eine andere Maßnahme möglich ist. Beispielsweise könnte der Reisepass abgegeben oder Familienbezug belegt werden. Besprechen Sie alles mit dem Anwalt und legen Sie auch kein vorschnelles Geständnis ab, nur um der Untersuchungshaft zu entkommen.

Recht zu Schweigen

Dies könnte später negative Folgen haben, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Eine Aussage zum Tatvorwurf sollte ohne Absprache mit dem Anwalt generell immer unterbleiben. Nur Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen.

Wie ist der Ablauf nach dem Haftbefehl?

Wer in Untersuchungshaft kommt, muss spätestens am nächsten Tag einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob der  Haftbefehl aufrechterhalten bleibt oder nicht. Auch eine vorläufige Aussetzung ist möglich. Aber: Auch wenn der Haftbefehl aufgehoben oder ausgesetzt wird und der Beschuldigte frei kommt, laufen die Ermittlungen gegen ihn weiter.

Polizeieinsatz

Sogar eine erneute Untersuchungshaft kann erforderlich werden, wenn bestimmte Auflagen nicht erfüllt werden oder der Beschuldigte beispielsweise versucht, ins Ausland zu entkommen bzw. diesen Anschein erweckt.

Ihre Rechte rund um die Untersuchungshaft
  1. Sind Sie in Untersuchungshaft, haben Sie in dieser Zeit die ausdrückliche Erlaubnis, in persönlichem Kontakt mit Ihrem Anwalt zu stehen. Kontrolliert werden darf dieser Kontakt nur in seltenen Fällen, wenn dringende Gründe dafür bestehen.

  2. Eine Untersuchungshaft kann zwischen 6 und 12 Monaten dauern, was vom Einzelfall abhängt. Wenn sie länger als ein Jahr andauert, wird der Strafverteidiger eine Haftbeschwerde einlegen.

  3. Die Zeit, die Sie in Untersuchungshaft sind, wird auf eventuelle spätere Freiheits- oder Geldstrafen angerechnet. Sollte im kommenden Prozess dann ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgen, so kann ein Anspruch auf Schadensersatz geprüft werden.
Ihr Fachanwalt für Strafrecht kennt sich mit den Feinheiten aller Fragen rund um die Untersuchungshaft aus. Da schon Details hier einen Unterschied machen, ist es für Beschuldigte wichtig, sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden.